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Hundeblog - Informationen rund Ihren treuen Begleiter

Unfall mit Hund

Es ist ein Horrorszenario für jeden Hundehalter: ein Unfall mit Hund. Leider sind Verletzungen mit 21 Prozent die zweithäufigste Todesursache für die treuen Begleiter. Dementsprechend wichtig ist es, durch vorausschauendes Handeln und schnelle Reaktion bei einem Unfall mit Hund das Schlimmste zu verhindern. Dieser Beitrag gibt Tipps, wie man Unfällen vorbeugen kann und welche Verhaltensregeln am Unfallort gelten. Darüber hinaus betrachten wir die Schuldfrage.

Wie lässt sich ein Unfall mit Hund verhindern?

Im Idealfall verhindern umsichtiges Handeln und ein paar praktische Gerätschaften bereits, dass es überhaupt zu einem Unfall kommt.
Wir haben drei Tipps für sicheres Gassi gehen für Sie zusammengetragen:

Reflektierende Leine oder Hundegeschirr
Gerade bei Dunkelheit oder Regen ist die Sicht schlecht. Hund und Halter sind schwer zu sehen. Dem können Sie mit reflektierender oder leuchtender Leine oder Geschirr entgegenwirken. Ein Hundegeschirr bietet zudem den Vorteil, einen guten Halt zu bieten und die Belastung auf den Hundekörper zu verteilen. Im Ernstfall können Sie Ihren Vierbeiner somit besser absichern oder von der Straße ziehen.

Tipp: Bezüglich Schadensersatzansprüchen oder der Forderung nach Schmerzensgeld hingegen spielt es keine Rolle,
ob der Vierbeiner angeleint war. Eine leuchtende Leine oder ein reflektierendes Geschirr haben ebenfalls keine Auswirkungen darauf.


Vorausschauendes und umsichtiges Handeln
Ihr Hund vertraut sich Ihrer Führung an und Sie als Halter können unübersichtliche Plätze, Engstellen oder Stoßzeiten vermeiden.
Wenn Sie selbst mit dem Auto unterwegs sind, gilt es, Ihre Fellnase auf der Beifahrerseite zum Bürgersteig auf Befehl ein- und aussteigen zu lassen.

Training, Training, Training
Unsere intelligenten Fellnasen können mittels gezieltem Training auf schwierige Situationen vorbereitet werden. Die Ausbildung zum Begleithund, Leinenhörigkeit oder Blickkontakt und bei Fuß gehen sind gute Voraussetzungen, um sicher Spazieren zugehen. Abbruchsignale bei Vierbeinern mit Jagdtrieb sowie Zeichenkommunikation über weite Distanzen schaffen ebenso Sicherheit und Vertrauen, wie ein konditioniertes Hinsetzen vor dem Überqueren der Straße.

Man ist allerdings nicht immer Herr der Lage und trotz diversen Sicherheitsmaßnahmen kann es zu einem Unfall kommen.
Nun ist schnelles Handeln gefragt.

Verhaltensregeln bei Unfall mit Hund: Was ist zu tun?

Grundsätzlich folgt man bei jedem Unfall den allgemeinen Vorgaben. Dazu gehört:
  • Die Unfallstelle sicheren (Warnweste anziehen, Warnblinker einschalten, Warndreieck aufstellen)
  • Ruhe bewahren und sich einen Überblick verschaffen
  • Bei Verletzten einen Krankenwagen rufen und Erste Hilfe leisten.
Hierbei gilt, dass Menschen immer der Vorzug vor Vierbeinern gegeben werden muss. Erst nach diesen Schritten können Sie die Aufmerksamkeit auf das Tier richten. Stellen Sie sicher, dass von dem Vierbeiner keine Gefahr ausgeht. Verletze Hunde können bei Schmerzen beißen.
Hunde unter Schock können davonlaufen und möglicherweise eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen.

Leinen Sie das Tier daher an, legen Sie gegebenenfalls einen Maulkorb an oder improvisieren Sie eine Maulschlinge. Hierzu eignet sich beispielsweise eine Mullbinde aus dem Verbandskasten. Beruhigen Sie das Tier und untersuchen Sie es auf Verletzungen. Bei schweren Verletzungen ist wie bei uns Menschen auch möglichst wenig Bewegung und schnelle Hilfe wichtig. Informieren Sie die nächste Tierklinik, bringen Sie den Hund bei Bewusstlosigkeit in die stabile Seitenlage. Verletzte Tiere sollten Sie zudecken. Somit kann die Körpertemperatur reguliert werden.
Weitere Informationen finden Sie im Ratgeber unter https://www.bussgeld-info.de/unfall-mit-hund.

Autounfall mit Hund: Rechtslage zu Schuld und Haftung

Grundsätzlich geht man juristisch davon aus, dass die Haltung eines Tieres eine unberechenbare Gefahr darstellt. Hierfür wird der Fachausdruck verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung gebraucht. Dementsprechend stellt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in § 833 klar, dass Tierhalter in der Regel für entstandene Schäden haftbar gemacht werden. Diese beinhalten beispielsweise:
  • Verletzungen
  • Schmerzensgeld
  • Tierarztkosten
  • Vermögensschäden
  • Sachschäden
Je nach Tatbestand kann der Autofahrer eine Mitschuld tragen. Dies ist beispielsweise bei fahrlässigem Verhalten der Fall. Wenn zum Beispiel das Tempolimit oder die Promillegrenze überschritten wurde oder der Fahrer das Smartphone in der Hand hatte, kann dies der Fall sein.

Tipp: In einigen Bundesländern Deutschlands ist eine Tierhaftpflichtversicherung bereits obligatorisch.
Grundsätzlich kann diese sinnvoll sein und Hundehalter vor astronomischen Kosten bewahren.

Gerichtsurteile zur Schuldfrage, wenn Hund überfahren wurde

Kommen wir zum schlimmsten Szenario: Ein Hund wurde überfahren. Grundsätzlich geht man hier erst mal von der verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung aus. Juristisch wird für die Klärung der Schuldfrage der Hergang untersucht. Wenn der Fahrer fahrlässig handelte, kann ihm die volle Verantwortung gegeben werden. Je nach Umstand kann er eine Mitschuld tragen und muss selbst für einen Teil des Schadens bezahlen.

Wenn die Schuldfrage nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, wird die Verantwortung dem Gesetzgeber zufolge geteilt. Falls der Fahrer Fahrerflucht begeht, wird die in Folge des Tierschutzgesetzes als Tierquälerei angesehen. Dem Täter drohen dann entweder eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.